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Unternehmensliquidation

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Inkrafttreten 2011 / Kantone

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten 2011

Art. 37b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und die zugehörige Verordnung traten am 01.01.2011 in Kraft.

Kantone

Die Privilegierungen auf Kantonsstufe erfolgen unterschiedlich, ebenso die Inkraftsetzung.

Tipp: Zuwarten mit der Geschäftsaufgabe bis 2011 bringt Vorteile

  • Hat Ihre Einzelfirma erhebliche stille Reserven, lohnt es sich mit der Geschäftsaufgabe bis 2011 zuzuwarten.
  • Geschäftsinhaber müssen bei der Geschäftsaufgabe ihr 55. Altersjahr vollendet haben, um von der 2011 eintretenden Privilegierung profitieren zu können.
  • Rechtzeitige Planung der Geschäftsaufgabe.
  • In steuerlich zulässigem Rahmen möglichst hohe Abschreibungen in den noch offenen Jahresabschlüssen vornehmen, weil so privilegierte stille Reserven gebildet werden.
  • Prüfung des Anschlusses an eine Pensionskasse bzw. des Einkaufs fehlender Beitragsjahre bei bestehendem Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Bund: Besteuerung nur zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs).

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