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Unternehmensliquidation

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Inkrafttreten / Kantone / Fazit

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten 01.01.2011

Kantone

Die Privilegierungen auf Kantonsstufe erfolgen unterschiedlich, ebenso die Inkraftsetzung.

Fazit

Stille Reserven erhalten neu Vorsorgecharakter und werden nicht oder nur gering besteuert. Für Geschäftsaufgaben bzw. –übergaben dürfte sich die Steuerlast bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern merklich reduzieren.

Zuwarten mit der Geschäftsaufgabe bis 2011 bringt Vorteile

  • Hat Ihre Personengesellschaft (Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) erhebliche stille Reserven, lohnt es sich mit der Geschäftsaufgabe bis 2011 zuzuwarten.
  • Voraussetzung ist, dass Gesellschafter der KlG oder KmG das 55. Altersjahr vollendet haben, um in den Genuss der 2011 beginnenden Steuerprivilegierung zu gelangen.
  • Rechtzeitige Planung der Geschäftsaufgabe.
    • In steuerlich zulässigem Rahmen möglichst hohe Abschreibungen in den noch offenen Jahresabschlüssen (zB 2008, 2009 und 2010) vornehmen, weil so privilegierte stille Reserven gebildet werden.
    • Prüfung des Anschlusses an eine Pensionskasse bzw. des Einkaufs fehlender Beitragsjahre bei bestehendem Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Bund: Besteuerung nur zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs).

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