Die Bestätigung der Steuerbehörden, dass die Steuerforderungen erfüllt oder sichergestellt sind, ist eine der Voraussetzungen für die Anmeldung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, und zwar
- eidg. Steuerbehörden
- kantonalen Steuerbehörden.
Es werden fällig spätestens mit der Löschungsanmeldung:
- die direkten Bundessteuern
- je nach gesetzlicher Grundlage auch kantonale Steuern.
Bei mangelhafter Steuertilgungsplanung können Steuerforderungen für den oder die Liquidatoren zum Problem werden (» Liquidatorenhaftung).