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Unternehmensliquidation

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Aktiengesellschaft: Liquidationsablauf

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste – Aktiengesellschaft: Liquidationsablauf

Die Liquidation einer AG erfolgt in einem geregelten Verfahren, mit folgenden Elementen:

  • Auflösungsbeschluss der Generalversammlung, unter Statutenänderung
    • Öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsbeschlusses
      • Qualifiziertes Mehr notwendig: vgl. zB OR 704 Abs. 1 Ziff. 8
      • Firmaänderung [NN in Liquidation]
      • Beendigung der Zweckverfolgung / Zweckänderung [neu: Liquidation]
    • Anmeldung der „Auflösung mit Liquidation“ zur Eintragung ins Handelsregister (HR)
    • Firma inskünftig „NN in Liquidation“
  • Desinvestition des Gesellschaftsvermögens
    • Die Aktivenseite der Bilanz wird in eine „flüssige Form“ gebracht
  • Schuldenruf
    • OR 742
    • 3-maliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
  • Schuldentilgung
    • Erstellung eines Status
    • Falls die Aktiven die Passiven nicht zu decken vermögen, Benachrichtigung des Richters (OR 725) » Überschuldungsanzeige
  • Beachtung des Sperrjahres
    • OR 745
    • Beginn des Fristenlaufs: ab 3. Veröffentlichung des Schuldenrufs
    • Abkürzung (nicht vor 3 Monaten): Spezialdokumentierung wie
      • Liquidations-Zwischenbilanz, die einen verteilbaren Liquidationsüberschuss aufzeigt
      • Revisionsbericht mit Stellungnahme zu Gesetz- und Statutenkonformität des Verteilungsantrags
      • Genehmigungsbeschluss der Aktionäre (GV)
        • Die GV kann den VR im Voraus ermächtigen, bei Vorliegen der Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten die vorzeitige Verteilung zu veranlassen.
  • ev. Aktivenüberschuss an die Aktionäre
  • Löschung der Gesellschaft
    • Erst nach abgeschlossener Liquidation und
    • Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)

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