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Unternehmensliquidation

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Einzelfirma-Liquidation

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinweis: Die Einzelfirma als Personenunternehmen

Die Einzelfirma zählt zu den Personenunternehmen. Informationen zur Liquidation weiterer Personenunternehmen finden Sie hier:

Ausgangslage

Bei der Einzelfirma ist neben der natürlichen Person kein aufzulösender Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit vorhanden.

Überblick: Einzelfirma-Liquidation

Die Willensbildung erfolgt durch den Geschäftsinhaber.

An den Auflösungs- und Liquidationskriterien der juristischen Person lassen sich unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Einzelfirma die notwendigen Schritte ablesen:

  • Auflösung
    • Ein Auflösungsbeschluss ist nicht zu fassen.
    • Grund: Es besteht kein eigener Rechtsträger.
  • Liquidation
    • Bestandesaufnahme
    • Verwertungsphase
    • Verteilungsphase
      • Entfällt, da der Einzelkaufmann als natürliche Person Eigentümer des Geschäftsvermögens war und Inhaber des Surrogates (Liquidationserlöses) wird.
    • HR-Löschung nach beendigter Liquidation

Liquidation und HR-Löschung

Liquidation

Die Liquidation der Einzelfirma beschränkt sich angesichts der Ausgangslage auf folgende Punkte

  • Bestandesaufnahme
  • Verwertung
  • HR-Löschung.

HR-Löschung

Der rein deklaratorisch erfolgte Einzelfirma-Eintrag im HR wird im Sinne einer Mutation mit dem Vermerk „Einzelfirma infolge Geschäftsaufgabe erloschen“ gelöscht.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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