Mit Annahme der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) anfangs 2008 hat das Stimmvolk beschlossen:
- den Steueraufschub bei Ueberführung von Grundstücken aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen, bei der Verpachtung des Geschäftsbetriebes oder bei Erbteilung
- die privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit.