[spoiler effect=“slide“ show=“Hinweis: Die Kollektivgesellschaft als Personenunternehmen“ hide=“Hinweis: Die Kollektivgesellschaft als Personenunternehmen“]
Die Kollektivgesellschaft zählt zu den Personenunternehmen. Informationen zur Liquidation weiterer Personenunternehmen finden Sie hier:
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Ausgangslage
Die Regeln für die Auflösung und Liquidation einer KlG
- basieren auf jenen der Einfachen Gesellschaft
- bringen den verselbständigteren Zusammenschluss von Personen zum Ausdruck
- Beispiele:
- Weiterbestand trotz Ausscheiden von Gesellschaftern
- Möglichkeit des Gesellschafterwechsels.
Gesetzliche Grundlage
Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Liquidation einer Kollektivgesellschaft:
- Auflösung
- Liquidation
- Beendigung ohne Liquidation
- Steuern
- Unternehmenssteuerreform II (USTR II)
- Entlastung von Einzelfirmen und Personengesellschaften in Übergangsphasen
- Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen
- Verpachtung des Geschäftsbetriebes
- Tod des Unternehmers
- Geschäftsaufgabe – Privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns
- Inkrafttreten / Kantone / Fazit