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Unternehmensliquidation

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Beendigung ohne Liquidation

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die KlG wird ohne Liquidation beendet, wenn

  • ein Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven gemäss OR 181 übernimmt
    • Einigung ist Voraussetzung
    • Weiterführung ohne die ausscheidenden Gesellschafter (OR 576)
  • ein Gesellschafter seinen einen wichtigen Grund setzenden, ausscheidenden Kompagnon finanziell ablöst und das Geschäft fortsetzt (vgl. OR 579).

Die gesellschaftsvertraglichen Beziehungen bleiben aufrecht und entfallen nicht mit Eintritt des Auflösungsgrundes; sie bleiben – mit veränderter Zielsetzung – weiter bestehen, bis der ausscheidende Gesellschafter befriedigt ist.

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