Die Verpachtung eines Geschäftsbetriebes gilt nur auf Antrag des Steuerpflichtigen als ins Privatvermögen überführt; die Zweckmässigkeit einer Antragsstellung ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Weitere Informationen zur Verpachtung eines Unternehmens:
- Unternehmenspacht nach Schweizer Pachtrecht | unternehmenspacht.ch